Teilnahmebedingungen
- Zur Teilnahme ist jeder Reiter berechtigt, der sich zuvor angemeldet hat und einer Reitstunde zugeteilt wurde.
- Mit der Teilnahme am Reitunterricht erkennt der Reitschüler die Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung sowie diese besonderen Bedingungen für Schulstunden / Reitunterricht des Reiter- & Ferienhofes Redder an.
Gebühren
- Die Teilnahme am Reitunterricht wird gemäß Preisliste berechnet.
- Die Bezahlung der Stunden erfolgt nur noch monatsweise per Lastschrifteinzug für den vergangenen Monat.
Verbindliche Terminabsprache
- Alle Reitschüler werden gebeten, 30 Minuten vor Beginn einer Reitstunde anwesend zu sein! Ein Anspruch auf volle Ausnutzung der jeweiligen Unterrichtseinheit besteht nur, wenn der Reitschüler zu dieser pünktlich erscheint. Der jeweils zuständige Reitlehrer des Reiter- & Ferienhofes Redder ist im Interesse der übrigen Reitschüler berechtigt, verspätete Reitschüler vom Unterricht auszuschließen, wenn der Unterricht anderenfalls gestört würde.
- Reitstunden können, sofern noch ausreichende Kapazitäten frei sind, jederzeit – telefonisch von Montag bis Freitag, Vormittags bis 12:00 Uhr – nachgebucht werden. Telefonnummer: 05253 / 6474
- Nimmt der Reitschüler eine Unterrichtsstunde nicht wahr, so steht der Reitschule für diese Stunde die vereinbarte Vergütung zu, ohne zur Nach Leistung verpflichtet zu sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache und bei ausreichender Kapazität, den Reitunterricht in einer anderen Gruppe oder im Zuge von freiem Reiten, je nach reiterlichem Können, innerhalb von 14 Tagen nachzuholen.
Anfängerunterricht und Einteilung
- Reitanfänger erhalten zunächst Einzelunterricht an der Longe, bis sie befähigt sind, an den üblichen Anfängerstunden teilzunehmen.
- Alle übrigen Reiter, die schon Reitkenntnisse haben, werden in Abteilungen (ca. 6 Reiter), entsprechend ihrem Ausbildungsstand und ihrem Alter, zusammengefasst. Die Lehrpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Der Reiter- & Ferienhof Redder behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Unterrichtseinheiten zusammenzufassen.
- Der Reiter- & Ferienhof Redder legt besonderen Wert auf Pflege und Förderung der reiterlichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.
Feiertage / Ferien
Der Unterricht wird in den Ferienzeiten weitergeführt. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Reitstunden statt.
Kündigung
Beabsichtigt der Reitschüler keinen weiteren Reitunterricht zu nehmen, so gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Sonstige Bestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn sie vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffen wurden.
- Der Reiter- & Ferienhof Redder behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen werden bekannt gegeben. Widerspruch gegen die Änderungen muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch, gelten die Vertragsbedingungen als angenommen.
Der Betriebsinhaber, Alhausen, den 12.08.2015