Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung

Allgemeines

Zu den Anlagen gehören: die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, sowie alle Weiden und Nebenflächen.
Das Betreten und die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

Unbefugten ist das Betreten

  • der Ställe
  • der Sattel- und Futterkammern
  • der Reithallen, geschlossen oder offen
  • der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume

nicht gestattet.

  • Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an den Betriebsleiter – nicht an das Stall-Personal – zu richten.
  • Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten.
  • Die Stall-Ruhezeiten sind einzuhalten. Stall-Ruhezeiten sind von 21:00 Uhr bis 06:30 Uhr.
  • Hunde sind in der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn und auf die Reitplätze ist untersagt.
  • Die Erteilung des Reitunterrichts durch fremde Reitlehrer, auch Privatpersonen, im Reitbetrieb ist strikt untersagt und bedarf im Ausnahmefall der vorherigen Zustimmung des Betriebsinhabers.
  • Die Mitarbeiter dürfen im Rahmen der ihnen vom Betriebsleiter erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden.
  • Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Im Falle von schwerwiegenden Verstößen ist eine Verwarnung entbehrlich.
  • Der Reiter- & Ferienhof Redder haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit sie nicht gegen solche Schäden versichert ist oder sowie diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Reiter- & Ferienhofes Redder, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder anderer Hilfspersonen beruhen.

Reitordnung

  • Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen („Tür frei?“ – „Ist frei!“).
  • Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
  • In der Reitausbildung ist ein splittersicherer Reithelm (nach DIN EN 33951) mit Drei- bzw. Vierpunkt-Befestigung zu tragen. Alle Reiter müssen geeignete Schuhe (= Schuhe, die den Knöchel fixieren und einen kleinen Absatz haben) tragen.
  • Teilnehmer mit ungeeigneter Reitbekleidung können vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Sie gelten als nicht zum Unterricht erschienen.
  • Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.

Besondere Vertragsbedingungen des Reiter- & Ferienhofes Redder für Schulstunden / Reitunterricht

Teilnahmebedingungen

  • Zur Teilnahme ist jeder Reiter berechtigt, der sich zuvor angemeldet hat und einer Reitstunde zugeteilt wurde.
  • Mit der Teilnahme am Reitunterricht erkennt der Reitschüler die Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung sowie diese besonderen Bedingungen für Schulstunden / Reitunterricht des Reiter- & Ferienhofes Redder an.

Gebühren

  • Die Teilnahme am Reitunterricht wird gemäß Preisliste berechnet.
  • Die Bezahlung der Stunden erfolgt nur noch monatsweise per Lastschrifteinzug für den vergangenen Monat.

Verbindliche Terminabsprache

  • Alle Reitschüler werden gebeten, 30 Minuten vor Beginn einer Reitstunde anwesend zu sein! Ein Anspruch auf volle Ausnutzung der jeweiligen Unterrichtseinheit besteht nur, wenn der Reitschüler zu dieser pünktlich erscheint. Der jeweils zuständige Reitlehrer des Reiter- & Ferienhofes Redder ist im Interesse der übrigen Reitschüler berechtigt, verspätete Reitschüler vom Unterricht auszuschließen, wenn der Unterricht anderenfalls gestört würde.
  • Reitstunden können, sofern noch ausreichende Kapazitäten frei sind, jederzeit – telefonisch von Montag bis Freitag, Vormittags bis 12:00 Uhr – nachgebucht werden. Telefonnummer: 05253 / 6474
  • Nimmt der Reitschüler eine Unterrichtsstunde nicht wahr, so steht der Reitschule für diese Stunde die vereinbarte Vergütung zu, ohne zur Nach Leistung verpflichtet zu sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache und bei ausreichender Kapazität, den Reitunterricht in einer anderen Gruppe oder im Zuge von freiem Reiten, je nach reiterlichem Können, innerhalb von 14 Tagen nachzuholen.

Anfängerunterricht und Einteilung

  • Reitanfänger erhalten zunächst Einzelunterricht an der Longe, bis sie befähigt sind, an den üblichen Anfängerstunden teilzunehmen.
  • Alle übrigen Reiter, die schon Reitkenntnisse haben, werden in Abteilungen (ca. 6 Reiter), entsprechend ihrem Ausbildungsstand und ihrem Alter, zusammengefasst. Die Lehrpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Der Reiter- & Ferienhof Redder behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Unterrichtseinheiten zusammenzufassen.
  • Der Reiter- & Ferienhof Redder legt besonderen Wert auf Pflege und Förderung der reiterlichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.

Feiertage / Ferien

Der Unterricht wird in den Ferienzeiten weitergeführt. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Reitstunden statt.

Kündigung

Beabsichtigt der Reitschüler keinen weiteren Reitunterricht zu nehmen, so gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.

Sonstige Bestimmungen

  • Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn sie vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffen wurden.
  • Der Reiter- & Ferienhof Redder behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen werden bekannt gegeben. Widerspruch gegen die Änderungen muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch, gelten die Vertragsbedingungen als angenommen.



Der Betriebsinhaber, Alhausen, den 05.03.2024